Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europ?ische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung in Besch?ftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Ma?nahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Besch?ftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verst??en gegen das Benachteiligungsverbot (Entsch?digung, Schadensersatz) geregelt.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
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