Der Hochschulrat

Der Hochschulrat tr?gt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schl?gt Ma?nahmen vor, die der Profilbildung und der Erh?hung der Leistungs- und Wettbewerbsf?higkeit dienen. Er beaufsichtigt die Gesch?ftsführung des Rektorats, beschlie?t den Struktur- und Entwicklungsplan, den Haushaltsvoranschlag, die allgemeinen Grunds?tze der Mittelverteilung und die Funktionsbeschreibung von Professuren. Er w?hlt den Rektor bzw. die Rektorin und den Kanzler oder die Kanzlerin gemeinsam mit dem Senat.

Der Hochschulrat besteht aus fünf externen Mitgliedern und vier internen, der HFT Stuttgart angeh?rigen Mitgliedern, welche die Wissenschaftsministerin bestellt; den Vorsitz des Hochschulrates führt ein externes Mitglied. Ein Auswahlausschuss erarbeitet die Kandidatenliste, welcher der Senat und das Wissenschaftsministerium zustimmen müssen.

Mitglieder des Hochschulrats

Der Senat

Im Senat werden Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung entschieden, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakult?ten zugewiesen sind. Der Senat w?hlt gemeinsam mit dem Hochschulrat den Rektor bzw. die Rektorin und den Kanzler oder die Kanzlerin. Zudem w?hlt er die Prorektorinnen und Prorektoren, die wiederum vom Hochschulrat best?tigt werden müssen. Der Senat beschlie?t über die Einrichtung und ?nderung von Studieng?ngen, die Festsetzung von Zulassungszahlen, die Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Gebühren- und Benutzungsordnungen.

Dem Senat geh?ren auf Grund von Wahlen je vier Professorinnen bzw. Professoren der Fakult?ten A und C sowie sechs Professorinnen bzw. Professoren der Fakult?t B, vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und sechs bet36即时比分_188比分直播&de, kraft Amtes der Rektor bzw. die Rektorin sowie die Kanzlerin bzw. der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte an. Die Prorektoren haben eine beratende Funktion.

Mitglieder des Senats